Allgemeine Geschäftsbedingungen FerienhausSeemühl

1. Allgemeines

Das Mietobjekt ist ein Ferienhaus zur zeitlich begrenzten Nutzung. Das Ferienhaus befindet sich in 18442 steinhagen OT Negast, Seemühler Straße 3

 

Die Vermietung erfolgt als Privatvermietung durch den Eigentümer Herrn Heiko und Frau Renate Müller oder dessen Beauftragten.

 

Die Beschreibung und Ausstattung des Mietobjektes finden Sie Im Internet unter www.ferienhaus-seemuehl.de, kleinere Abweichungen, die den Aufenthalt nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Reklamation.

 

Das Mitbringen von Tieren / Haustieren jeglicher Art ist nicht erlaubt.

 

Im Haus ist das Rauchen nicht erlaubt.

 

Die Anmietung des Ferienhauses zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet, ebenfalls nicht die gewerbliche Verwertung von Fotographien und sämtlicher anderer Informationen unseres privaten Mietobjektes, es sei denn, der Vermieter gibt dazu sein schriftliches Einverständnis.

2. Anreise / Abreise

Am Anreisetag steht Ihnen das Ferienhaus ab 16.00 Uhr zur Verfügung, sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, muss dieses vorab ausdrücklich vereinbart werden.

 

Die Abreise muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr erfolgt sein.

 

Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin nicht anreisen, kann der Vermieter ab 24 Stunden später frei über das Mietobjekt verfügen und es ggf. neu vermieten. Den entstandenen Schaden trägt in diesem Fall der Mieter zu 100 %.

3. Übergabe / Übernahme

Die Übergabe des Mietobjektes inclusive Schlüsselübergabe an den Mieter erfolgt in gereinigtem Zustand mit sämtlichen auf der Inventarliste (im Mietobjekt vorliegend) aufgeführten Gegenständen am Anreisetag durch den Vermieter oder dessen Beauftragten.

 

Am Abreisetag hat der Mieter das Mietobjekt aufgeräumt, das Haus besenrein und vollständig laut Inventarliste an den Vermieter oder dessen Beauftragten zu übergeben.

 

Persönliche Gegenstände sind zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

 

Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter oder dessen Beauftragten, die Kosten betragen 40 € .

4. Belegung

Die Belegung des Ferienhauses darf die auf dem Mietvertrag angegebene Personenzahl nicht überschreiten. Auf dem Grundstück dürfen ohne vorherige Zustimmung keine Zelte, Wohnmobile oder ähnliche Dinge zu Übernachtungszwecken aufgestellt werden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur sofortigen Räumung des Objektes.

5. Buchung

Mit der Buchung unseres Ferienhauses, egal ob mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail, gibt der Mieter ein verbindliches Angebot für die Anmietung unseres Objektes zu den aktuellen Preisen ab. Die Buchung versteht sich als Reservierung und wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter und Eingang des vereinbarten Anzahlungsbetrages ein Mietvertrag.

6. Zahlungsweise

Die Bezahlung des vereinbarten Mietpreises für unser Objekt erfolgt grundsätzlich im Voraus.

 

Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Mietpreises fällig.

 

Die Rechnung (zahlbar innerhalb 10 Tagen) erhält der Mieter mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter.

 

Der Restbetrag ist bis spätestens 3 Wochen vor Anreise fällig. Als Einhaltung der Fristen gilt der jeweilige Eingang des Geldes auf unserem Konto.

 

Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

 

Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß bei uns eingehen, kann der Vermieter dieses als Stornierung bzw. Vertragskündigung betrachten und das Mietobjekt nach Ablauf der Zahlungsfrist anderweitig verwerten.

 

Der Schadensersatz regelt sich nach den Gebühren gemäß Absatz Stornierung / Kündigung und ist vom Mieter zu tragen.

7. Stornierung / Kündigung

Bei Stornierung der Buchung bzw. Kündigung des Vertrages durch den Mieter entstehen folgende Kosten:

 

bis 8 Wochen vor Anreise eine Aufwandsentschädigung von 15,00 EUR, ansonsten keine weiteren Kosten

 

bis 6 Wochen vor Anreise 25 % des Mietpreises

 

bis 4 Wochen vor Anreise 50 % des Mietpreises

 

bis 2 Wochen vor Anreise 70 % des Mietpreises

 

unter 2 Wochen vor Anreise 100 % des Mietpreises

 

Bei erfolgreicher Neuvermietung des Objektes durch den Vermieter werden dem bisherigen Mieter nur die eventuelle Mietpreisdifferenz zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 50,00 EUR in Rechnung gestellt.

 

Der Vermieter kann den Mietvertrag aus trifftigem Grund unverzüglich kündigen (z.B. plötzlich aufgetretene nicht reparable Schäden am Mietobjekt o.ä., Lärmbelästigung , Sachbeschädigung o.ä. durch den Mieter). In diesem Fall werden die bereits eingezahlten Beträge komplett zurückerstattet. Ansprüche auf ein Ersatz-Mietobjekt oder auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

8. Umgang mit dem Mietobjekt / Haftung

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein einwandfreies Mietobjekt inclusive Zubehör frei von Mängeln.

 

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zweckentsprechend zu nutzen und pfleglich mit allen Einrichtungsgegenständen und sämtlichen Zubehör umzugehen.

 

Festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden nach deren Feststellung. Spätere Beanstandungen werden als Reklamationen nicht berücksichtigt.

 

Der Vermieter ist bemüht, aufgetretene Beschädigungen schnellstmöglich zu beheben. Hierfür ist ihm ein angemessener Zeitraum zu bewilligen.

 

Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Mängeln ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters vor.

 

Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter können nicht geltend gemacht werden.

 

Bei Beschädigungen des Mietobjektes oder von Einrichtungsgegenständen desselben durch den Mieter, hat dieser die entsprechenden Reparaturkosten bzw. den Neu-Anschaffungspreis zu bezahlen.

9. Schlussbedingungen

Fotos und Text dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung vor, sofern sie gleichwertig sind.

 

Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand der Wohnort des Vermieters.